Hinter verschlossenen Türen: JVA-Direktor Thomas Vogt über Haftalltag und Menschenrechte

Lesezeit:

6–8 Minuten

Im Interview spricht der Gefängnisdirektor der Justizvollzugsanstalt Nürnberg über den Alltag hinter verschlossenen Türen, die Herausforderungen des Strafvollzugs und warum Resozialisierung mehr ist als nur ein Schlagwort. Ein offenes Gespräch über Verantwortung, Sicherheit und Menschlichkeit im Gefängnis.

Dieser Beitrag wurde von einer Schülerin der FOS / BOS Triesdorf im Rahmen eines einjährigen Projekts zum Thema Medienkompetenz gemeinsam mit Redakteur:innen von Rabbit Radio recherchiert und produziert. Er ist Teil einer ganzen von Schüler:innen gestalteten Sendung

Lea: Wer sind Sie?

Thomas Vogt:


Mein Name ist Thomas Vogt. Ich bin Anstaltsleiter, seit über zehn Jahren hier in Nürnberg. Von Haus aus bin ich Jurist und habe die Aufgaben, in dieser Anstalt für die Abläufe zu sorgen.

Die Abläufe – das sind unsere Bauangelegenheiten, die Öffentlichkeitsarbeit, Kontakte zu Gefangenen.

Also meine Aufgabe ist alles zu tun, dass eine große Justizvollzugsanstalt nach außen vertreten wird, und dass nach innen die Abläufe strukturiert und ordnungsgemäß über die Bühne gehen.

Der Tagesablauf

Lea: Um einen besseren Einblick in den Haftalltag zu bekommen, stellt sich die Frage, wie sieht der typische Tagesablauf der Häftlinge aus?

Thomas Vogt:

Beim Tagesablauf muss man unterscheiden, ob ein Gefangener arbeitet oder ob er nicht arbeitet.

Wenn ein Gefangener arbeitet, dann wird er morgens geweckt, hat die Möglichkeit, in seinem Haftraum ein Frühstück einzunehmen, und rückt dann in den Betrieb aus.

Gefangene arbeiten an verschiedenen Stellen in einer Anstalt. Wir haben die Küche, wir haben Unternehmerbetriebe, es gibt die Wäscherei und noch viele andere Möglichkeiten.

Er kann die Mittagspause dann in der Nähe seines Betriebes verbringen, hat dort die Möglichkeit, ein Mittagessen einzunehmen. Dann folgt der zweite Teil des Tages. Der Gefangene arbeitet noch einmal und gegen Nachmittag rückt er wieder in der Unterkunft ein.

Dort kann er dann auf seinem Stockwerk oder in seiner Zelle die Freizeit so verbringen, wie es ihm gefällt. Das heißt, er kann sich vors Fernsehgerät setzen, er kann Kontakte suchen zu Mitgefangenen, er kann spielen, er kann mit denen ein Kaffee oder Tee trinken.

Lea: Und wie sieht der Alltag bei anderen Gefangenen aus?

Thomas Vogt:

Da fällt das wichtige Element der Arbeit weg.

Diese Gefangenen haben da im Vormittags-Verlauf etwas Freizeit und im Nachmittags-Verlauf, damit auch die sich austauschen können, damit auch die Möglichkeiten haben, in Kommunikation zu treten.

Verpflegung und Besorgungen

Lea: Die Verpflegung spielt im Alltag der Inhaftierten eine nicht unerhebliche Rolle. Deshalb stellt sich die Frage: Wie ist das Essen hier und wie genau wird es zubereitet?

Thomas Vogt:

Das Essen wird in der JVA Nürnberg selbst gekocht. Dort wir haben 30 Gefangene, die für Gefangene und auch Bedienstete kochen. Und wir gehen auf verschiedene Vorlieben der Gefangene ein, natürlich auf religiöse Vorstellungen. Wir haben auch gesundheitlich eingeschränkte Gefangene, die aus gesundheitlichen Gründen gewisse Produkte nicht essen dürfen.

Lea: Ein weiterer Aspekt des Haftalltags ist die Möglichkeit, persönliche Dinge selbst zu besorgen, zum Beispiel Tabakwaren. Die Gefangenen dürfen hier einkaufen – wie oft ist das möglich und wie genau funktioniert das?

Thomas Vogt:

Gefangene haben in der JVA Nürnberg die Möglichkeit, zweimal im Monat einzukaufen. Und das ist der Haupteinkauf. Und der Nacheinkauf.

Der ist so über den Monat verteilt, dass das also immer in etwa gleichmäßigen Abständen erfolgt. Gefangene gehen aber nicht in ein Geschäft, sondern haben die Möglichkeit, in ihrem Haftraum eine Einkaufsliste auszufüllen, auf der verschiedene Produkte stehen, die eigentlich dem entsprechen, was man draußen auch in den herkömmlichen Läden finden kann.

Sie bestellen dann und bekommen dann von dem Kaufmann diese Produkte mehr oder weniger in den Haftraum geliefert. Das ist der sogenannte Paketeinkauf. Sie zahlen das mit den Geldern, die sie haben, möglichst mit erarbeitetem Geld.

Resozialisierung und Arbeitspflicht

Lea: Neben den allgemeinen Lebensbedingungen stellt sich natürlich auch die Frage nach der Bewegung an der frischen Luft. In diesem Zusammenhang ist besonders der sogenannte Hofgang von Bedeutung. Wie oft dürfen die Insassen diesen nutzen? Und wie genau läuft das eigentlich ab?

Thomas Vogt:

Gefangene haben einmal am Tag die Möglichkeit für eine Stunde, sich außerhalb ihres Haftraumes im Freien aufzuhalten. Das ist ein Recht des Gefangenen, keine Verpflichtung also. Der Gefangene entscheidet selber, ob er am Hofgang teilnimmt oder nicht.

Lea: Ein strukturierter Tagesablauf in Haft beinhaltet oft auch Arbeit. Wie sieht die Bezahlung aus? Wie viel Lohn bekommen die Inhaftierten für ihre Tätigkeit?

Thomas Vogt:

Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet. Dadurch besteht dann auch die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Es gibt fünf Lohnstufen.

Auf der dritten Lohnstufe, also für eine normale Arbeit ohne ganz besondere Anforderungen verdient der Gefangene 1,91 €.

Das hört sich auf den ersten Blick nicht ganz viel an, man muss aber sehen, dass der Gefangene für alles, was er in der Anstalt hat, nicht aufkommen muss.

Man muss aber der Vollständigkeit halber sagen, dass es seit Mitte 2023 eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gibt, dass die Entlohnung angepasst werden muss. Also die Löhne werden zukünftig steigen, damit man dem Resozialisierungsgebot noch mehr Rechnung trägt.

Lea: Ein zentrales Ziel des Strafvollzugs ist die Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft. Deshalb frage ich mich, welche konkreten Maßnahmen es zur Resozialisierung in Ihrer Einrichtung gibt?

Thomas Vogt:

Wir sind eine Kurzstrafenanstalt, das heißt, wir sind zuständig für Gefangene bis zu zwei Jahren. Dementsprechend gehen die Gefangenen sehr, sehr schnell wieder in die Freiheit. Gefangene sind etwa gut 100 Tage in Nürnberg in Haft.

Wir haben eine ganze Palette an Resozialisierungsmöglichkeiten. Das sind die Anonymen Alkoholiker, die in die Anstalt kommen. Wir haben externe Kräfte, die bei den drogenabhängigen Gefangenen Angebote machen.

Wir haben Anti Gewalt Trainings in der Anstalt. Wir haben eine Lehrkraft, die verschiedene Schulkurse anbietet, zum Beispiel Deutschkurse werden angeboten.

Wir haben die Möglichkeit, dass Gefangene auch immer wieder in Reflexionsgruppen arbeiten können. Die Seelsorger bieten nicht nur Bibelstunden an, sondern sind auch im Gespräch mit Gefangenen, um sie aus diesem Blickwinkel vielleicht auf einen anderen Weg zu bringen. So, dass es, glaube ich, kaum möglich ist, Resozialisierung Angeboten aus dem Weg zu gehen. Wir bemühen uns, die Gefangenen wirklich da abzuholen, wo sie stehen, und die Arbeit ist ein ganz wichtiger Punkt.

Lea: Und gibt es auch Möglichkeiten der Hilfestellung für Insassen nach Ihrer Entlassung?

Thomas Vogt:

Das ist das Übergangsmanagement. Hier sind wir nicht nur mit den Bewährungshelfern im Kontakt. Gerade bei den Gefangenen, die aus dem Bereich der Rauschgiftkriminalität kommen, die ein Drogenproblem haben, bemühen wir uns, die Substitution, die in den Anstalten angefangen hat, draußen fortzusetzen.

Zu den Vorwürfen gegen bayerische JVAs

Lea: Es gibt einige Vorwürfe der Menschenrechtsverletzungen gegen die JVA in Gablingen. Was halten Sie von diesen Vorwürfen?

Thomas Vogt:

Es macht einen natürlich nachdenklich, wenn der Vollzug in dieser Weise in die Öffentlichkeit kommt. Weil ich glaube, dass sich die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen bemüht und nicht nur bemüht, sondern es wirklich auch schafft, sich rechtmäßig zu verhalten.

Thomas Vogt:

Das ist richtig. Dazu kann ich allerdings an dieser Stelle nichts sagen.

Lea: Gerade, wenn es um dieses Thema geht, stellt sich natürlich die Frage nach dem Schutz der grundlegenden Rechte. Wie können sie sicherstellen, dass die Rechte der Gefangenen hier nicht verletzt werden?

Thomas Vogt:

Indem man immer wieder darauf Wert legt, dass Gefangene Menschen sind, die die Würde nicht verloren haben. Auch hier gilt das Grundgesetz. Wir haben ein Strafvollzugsgesetz, das uns Rechte, aber auch Pflichten auferlegt. Und Gefangene müssen die Möglichkeit haben, sich in aller Form beschweren zu können.

Gefangene sind nicht mundtot, sie können sich zum Anstaltsleiter, zur Abteilungsleiterin wenden und wir sind bemüht, das wirklich in die Köpfe auch der Kolleginnen und Kollegen hineinzubekommen. Und dort behalten zu wollen. Gefangene sind Individuen mit Rechten.

Lea: Vielen Dank für Ihre Zeit und dass Sie das Interview wahrgenommen haben. Möchten Sie noch abschließend was sagen?

Thomas Vogt:

Gefangene kommen aus der Gesellschaft, gehen irgendwann wieder in die Gesellschaft zurück. Und Resozialisierung kann nur dann funktionieren, wenn sie in eine Gesellschaft hinein funktioniert, die sich bewusst ist, dass man auch Gefangene unterstützen und helfen kann. Es ist ein Schicksal, aber es ist kein Schicksal, das unabänderlich ist, sodass ich hoffe, dass die Gesellschaft weiß, Gefangene müssen auch wieder aufgenommen und integriert werden.